Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die kostenpflichtige Bereitstellung von Software der SilverDAT-Produktfamilie über das Internet auf der Grundlage von Software-as-a-Service bzw. als Webapplikation („Software“) ggü. Unternehmern

 Stand: 20. Juli 2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung

a) auf die Produktfamilie SilverDAT II,
b) sonstige On-Premises- bzw. Offline-Produkte
c) ggü. Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“).

Die Leistungen von DAT bestehen aus der Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet und der Einräumung von Speicherplatz auf von DAT bereitgestellten Servern (zusammen „Dienste“).
 

1 Geltungsbereich

1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Deutschen Automobil Treuhand GmbH („DAT“), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 214549, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 147826142, gelten für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („KUNDE“ oder „KUNDEN“).

Unternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages mit DAT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen DAT und dem KUNDEN (zusammen „Parteien“), über die kostenpflichtige Bereitstellung der Software („Vertrag“). Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung ausschließlich, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen DAT und dem KUNDEN abgeändert werden. Der KUNDE erkennt die Geltung dieser AGB als vertragliche Grundlage für das Angebot der Dienste durch DAT an. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des KUNDEN werden von DAT nicht anerkannt und finden keine Anwendung, sofern DAT diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dies gilt auch dann, wenn die abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des KUNDEN in Dokumenten, die Vertragsbestandteil werden, ausdrücklich erwähnt werden.

Die aktuell geltenden AGB sind unter www.dat.de/silverdat-agb während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar und können dort von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden.



2 Vertragsschluss

2.1
Das Bereitstellen des Bestellformulars auf der Webseite oder anderweitig oder die Erstellung eines Angebots durch die DAT stellt kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den KUNDEN dar.

2.2
Ein Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN kommt zustande

a) durch eine schriftlich oder elektronisch erteilte Bestellung des KUNDEN unter Verwendung des vorgesehenen Bestellformulars bzw. Bestellprozesses für das betreffende SilverDAT Produkt bzw. die betreffende SilverDAT Anwendung („Bestellformular“), und Übersendung der Auftragsbestätigung per E-Mail oder postalisch durch DAT oder;

b) durch Unterzeichnung und Rücksendung eines Angebots der DAT für das betreffende Silver-DAT Produkt bzw. die betreffende SilverDAT Anwendung durch den KUNDEN („Angebot“) und Übersendung der Auftragsbestätigung per E-Mail oder postalisch durch DAT.

Die vorbehalts­lose Freischaltung von Leistungen durch DAT steht dem Versand einer Auftragsbestätigung gleich.

2.3
Mündliche Erklärungen im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DAT, wobei die Textform ausreichend ist.



3 Leistungsumfang

3.1
DAT stellt dem KUNDEN die Software in der jeweils aktuellen Version für die Dauer des Vertrages über das Internet entgeltlich zur Verfügung.

3.2
DAT stellt dem KUNDEN für die Dauer des Vertrages Zugriff auf die bereitgestellten Server über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Betrieb und Wartung der Server obliegen DAT. Ort der Leistungsübergabe an den KUNDEN ist der Routerausgang des zur Leistungserbringung genutzten Rechenzentrums.

3.3
Art und Umfang der Leistungen von DAT ergeben sich aus den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Dienste, wie sie insbesondere dem vom KUNDEN ausgefüllten Bestellformular oder einem Angebot zu entnehmen sind. Die Angaben in diesen oder anderen von DAT überlassenen Dokumenten oder Unterlagen enthalten keine Garantieübernahme für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen von DAT. Insbesondere sind technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen oder Werbemitteln keine Beschaffenheitsangaben. Die Software eignet sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung und weist ansonsten eine Beschaffenheit auf, die bei Software der gleichen Art üblich ist. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der vertraglichen Leistungen aus ggfs. weiteren Dokumenten, wie der für dem von Ihnen bestellten SilverDAT Software-Produkt gültigen Leistungs- bzw. Produktbeschreibung, eventuell vereinbarten Zusatzbedingungen sowie diesen AGB.

3.4
DAT wird sich unter Einsatz aller zumutbar zur Verfügung stehenden Mittel um größtmögliche Aktualität und Vollständigkeit von Daten, Datenbanken und Software bemühen. DAT erhält die den Diensten zugrundeliegenden Daten auch von Datenlieferanten. DAT übernimmt keine Garantie und keine Gewährleistung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser von Lieferanten bezogenen Daten. Die vollständige Erfassung sämtlicher Fahrzeugtypen ist von DAT nicht geschuldet.

3.5
Die Erbringung von Leistungen durch die DAT steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und/oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung (Deckungsgeschäft). Bei nicht ordnungsgemäßer und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft ist DAT von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit oder sofern dieser Zustand der nicht ordnungsgemäßen und/oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft für einen Zeitraum von 90 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen andauert, zum Rücktritt vom jeweiligen Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch den Vorlieferanten von DAT zu vertreten ist. Sofern eine solche nicht rechtzeitige und/oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit dem Deckungsgeschäft auf höherer Gewalt beruht, findet Ziffer 17 Anwendung.

3.6
Die Server der DAT sind über eine komplexe Systemarchitektur mit dem Internet verbunden. Der Datenverkehr wird über Router, Switches, Loadbalancer, Firewall usw. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Aus technischen Gründen sind die zur Verfügung stehenden Bandbreiten für die Datenübertragung von Servern begrenzt. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen kann dazu führen, dass nicht die maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server bzw. Nutzer verteilt. Die Verfügbarkeit einer bestimmten Bandbreite wird nicht zugesichert. Für die Internetanbindung des KUNDEN und deren Eignung und Verfügbarkeit ist der KUNDE allein verantwortlich.

3.7
Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten oder übertragungstechnische Gegebenheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann. In diesem Fall ist der KUNDE und DAT zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 19.2 berechtigt.

3.8
DAT ist frei in der Art und Weise, wie sie Dienste erbringt. Insbesondere kann sie hierbei Dritte beauftragen oder die Leistungen und Werke Dritter in die Software und/oder in die von ihr erbrachten Dienste integrieren. Auf Anfrage wird DAT dem KUNDEN darlegen, inwieweit Dritte in die Erbringung der Dienste einbezogen sind.



4 Zugang zu der Software

4.1
Der Zugang zu der Software erfolgt über das Nutzerprofil des KUNDEN bei dem MyDAT-Kundenbereich auf der Webseite von DAT.

4.2
Sollte der KUNDE noch nicht über ein Nutzerprofil verfügen, werden gemäß den mit dem Bestellformular übermittelten Daten für den MyDAT-Kundenbereich die entsprechenden Zugangsberechtigungen für den Kunden-Login erstellt.

4.3
Die für die Erstellung des Nutzerprofils erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. DAT weist dem KUNDEN, soweit erforderlich, einen Benutzernamen und ein Passwort zu („Zugangsdaten“) und versendet diese an den KUNDEN per E-Mail. Das Passwort sollte von dem KUNDEN anschließend selbst geändert werden. Der Nutzername und das Passwort dürfen weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der KUNDE ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, diese Dritten keinesfalls mitzuteilen und sie gegen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Bei Verdacht eines Missbrauchs der Zugangsdaten oder des Nutzerprofils ist der KUNDE verpflichtet, DAT unverzüglich zu informieren. Über das so erstellte initiale Nutzerprofil („Root-User“) ist der Kunde berechtigt, beschränkt auf den Lizenz­umfang gemäß Ziffer 9, weitere Nutzer anzulegen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten für diese Nutzer ebenso und sind durch den KUNDEN allen Nutzern entsprechend aufzuerlegen.

4.4
Zur Prüfung, ob es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, kann DAT verlangen, dass die Umsatz­steuer­identifikations­nummer mitgeteilt wird. Weiter ist DAT berechtigt zur Prüfung der Unternehmer­eigenschaft Auszüge aus öffentlichen Registern zu verlangen.

4.5
Soweit sich die Profil-Angaben des KUNDEN ändern, ist der KUNDE verpflichtet, DAT über diese Änderungen unverzüglich zu informieren.



5 Pflichten des Kunden

5.1
Der KUNDE ist verpflichtet, zur vertragsgemäßen Nutzung der Dienste auf eigene Kosten innerhalb der eigenen IT-Systemumgebung entsprechende Hardware, Betriebssystem­software, Kommunikations- bzw. Internetzugänge vorzuhalten sowie deren Betrieb, Pflege und Aktualisierung zu übernehmen. DAT trifft keine Verantwortung und Haftung, wenn die Dienste nicht wie vertraglich vorgesehen genutzt werden können, soweit dies darauf beruht, dass der KUNDE die vorstehenden Pflichten ganz oder teilweise nicht erfüllt. Die Vergütungs­pflichten des KUNDEN bleiben in diesem Fall unberührt. Sämtliche Hardware, Kommunikations- bzw. Internetzugänge des KUNDEN dürfen sich nur und ausschließlich innerhalb des Staatsgebietes befinden, in dem der KUNDE seinen registrierten Sitz hat. Betreibt der KUNDE seine IT-Umgebung in anderen Ländern, hat er DAT darüber rechtzeitig zu informieren und von DAT vor Inanspruchnahme der Dienste die schriftliche Zustimmung von DAT einzuholen.

5.2
Der KUNDE verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste

  • die Nutzung sowie gegebenenfalls von ihm eingestellte Inhalte rechtmäßig zu gestalten und keine Rechte Dritter zu verletzen;
  • dafür zu sorgen, dass die eingestellten Inhalte nicht die religiösen und kulturellen Belange anderer Nutzer und/oder KUNDEN verletzen, sowie kein verleumderisches, verletzendes, beleidigendes, bedrohendes, obszönes, pornographisches, jugendgefährdendes oder in sonstiger Weise gesetzeswidriges oder gegen die guten Sitten verstoßendes Material enthalten;
  • keine unerwünschten massenhaften Nachrichten mit gleichem Inhalt, Junk-Mail, Spam oder Kettenbriefe über die Software zu versenden;
  • kein Benchmarking und keine Verfügbarkeitstests der Software durchzuführen oder offenzulegen;
  • keine Leistungs- oder Schwachstellen-Tests der Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von DAT durchzuführen oder offenzulegen, sowie keine Netzwerkermittlung und kein Port- und Dienst-Identifikation, Schwachstellen-Scanning, Passwort-Cracking oder Remote-Zugriffstests der Dienste durchzuführen oder offenzulegen; sowie
  • die Software nicht zur Durchführung von Cyber- oder Krypto-Currency-Mining zu nutzen.

5.3
Sollte der KUNDE gegen die oben genannten Verpflichtungen verstoßen, so hat DAT, zusätzlich zu anderen gegebenenfalls bestehenden Rechten, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Abhilfefrist das Recht, die betroffenen Inhalte zu entfernen, den Zugriff darauf vorübergehend zu sperren, oder den Zugang zu oder die Nutzung der Dienste durch den KUNDEN auszusetzen.

5.4
DAT kann den Zugang zu oder die Nutzung der Dienste durch den KUNDEN außerdem aussetzen, wenn nach dem Ermessen von DAT

  • eine erhebliche Bedrohung der Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Dienste oder von dort gespeicherten Inhalten, Daten oder Anwendungen vorliegt; oder
  • der KUNDE auf die Dienste zugreift oder diese nutzt, um eine illegale Handlung zu begehen.

5.5
Wenn dies nach vernünftigem Ermessen durchführbar und rechtlich zulässig ist, wird DAT den KUNDEN über eine solche Aussetzung benachrichtigen. DAT wird angemessene Anstrengungen unternehmen, den Zugang zu den Diensten unverzüglich wieder einzurichten, nachdem eine Behebung der Ursache für die Aussetzung festgestellt werden konnte.

5.6
Der KUNDE ist verpflichtet, von DAT erhaltene Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu treffen. Der KUNDE ist für die regelmäßige Aktualisierung von Zugangsdaten und Passwörtern verantwortlich. Der KUNDE ist weiter verpflichtet ihm ggfs. mitgeteilte Lizenznummern gegenüber Dritten geheim zu halten.

5.7
Der KUNDE wird diese Verpflichtungen in gleicher Weise seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.

5.8
Sofern der KUNDE schuldhaft vertragswidrig Dritten die Nutzung der Dienste ermöglicht, hat der KUNDE der DAT den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.



6 Dokumentation der Zugriffe auf die Dienste

DAT ist für die Bereitstellung der Dienste darauf angewiesen, die einzelnen Transaktionen des KUNDEN zu Abrechnungszwecken zu dokumentieren. DAT protokolliert zu diesem Zweck laufend automatisch die während der Nutzung anfallenden Transaktionsdaten. DAT nutzt die so protokollierten Transaktionsdaten des KUNDEN zu Abrechnungszwecken und stellt diese dem KUNDEN auf Anforderung zudem zur Einsicht zur Verfügung.



7 Support und Verfügbarkeit

7.1
DAT ist nicht verpflichtet, die Dienste jederzeit unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Die Dienste entsprechen zwar dem Stand der Technik, eine vollkommene Fehlerfreiheit der Dienste kann allerdings nicht zugesichert werden. Aus diesem Grund muss der KUNDE damit rechnen, dass die Dienste nicht in jeder Funktion fehlerfrei arbeiten. Die DAT bemüht sich nach Kräften, den KUNDEN möglichst fehlerfreie Dienste zur Verfügung zu stellen und so eine vollumfängliche Nutzbarkeit sicherzustellen. Geringfügige Softwarefehler sind jedoch – wie bei jeder Software – nicht völlig ausgeschlossen. Es können auch darüber hinaus Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von DAT erbrachten Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von DAT liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, von DAT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie Höhere Gewalt. Auch die Eigenschaften der beim KUNDEN eingesetzten Hard- und Software hat Einfluss auf die Verfügbarkeit und nutzbare Bandbreite der Datenübertragung.

7.2
DAT führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Funktionalität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. DAT wird dabei regelmäßige Datenupdates und Programm­weiter­entwicklungen vornehmen, sowie Bugs und Fehler beheben. Zu diesem Zwecke kann DAT ihre Leistungen unter Berück­sichti­gung der Belange des KUNDEN vorübergehend einstellen oder beschränken. DAT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungs­einstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird DAT den KUNDEN über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach möglich und im Hinblick auf die Beseitigung bereits eingetretener Störungen zumutbar ist.

7.3
Alle Fehler und Störungen an den Diensten hat der KUNDE der DAT unverzüglich über die nachfolgend genannten Wege zu melden:

  • telefonisch unter Tel. Nr. 0711 4503130 und
  • per Mail an kundendienst@dat.de oder
  • über die Support-Anfrage im Bereich myDAT Services


8 Änderungen dieser AGB und der vertraglich vereinbarten Leistungen

8.1
DAT kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und welche DAT nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags­verhältnisses nicht berührt werden. Wesentliche Regelungen sind solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

Ferner können diese AGB angepasst werden, soweit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungs­lücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.

8.2
DAT kann die vertraglich vereinbarten Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorher­seh­barem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des KUNDEN verschiebt, sodass die Änderung für den KUNDEN zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn neue technische Entwicklungen eine Leistungsänderung erforderlich machen, da DAT die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form nicht mehr erbringen kann, oder wenn neu erlassene oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Leistungsänderung erfordern.

8.3
Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen teilt DAT dem KUNDEN mindestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mit.

8.4
Änderungen dieser AGB oder der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der KUNDE nicht bis zu deren Wirksamwerden widerspricht. DAT weist den KUNDEN in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hin.



9 Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte

9.1
Die Dienste, die darin enthaltenen bzw. über sie zugänglichen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formulare, Texte sowie die zugrundeliegende Software und IT-Infrastruktur und etwaige Websites der DAT (zusammen auch „DAT-IP“) stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. in ausschließlicher Rechte­inhaber­schaft der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte der DAT bzw. des jeweiligen Lizenzgebers werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

9.2
DAT ist im Verhältnis zum KUNDEN die Inhaberin aller Schutzrechte, insbesondere Inhaberin aller Urheber-, Marken- und Titelschutzrechte bzw. exklusiven Nutzungsrechte an der DAT-IP.

9.3
DAT räumt dem KUNDEN an der Software einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten nach vollständiger Bezahlung der unter dem Vertrag geschuldeten Vergütung die auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich begrenzten, nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechte innerhalb Deutschlands ein. Die Weitergabe in andere Länder und Nutzung im Ausland sind unzulässig, auch wenn der KUNDE dort eine Zweigniederlassung oder ein verbundenes Unternehmen hat, es sei denn, es wird eine hiervon abweichende Vereinbarung in Schrift- oder Textform zwischen DAT und dem KUNDEN getroffen. Darüber hinausgehende Rechte werden dem KUNDEN nicht eingeräumt.

9.4
Eine über diese AGB hinausgehende Nutzung der Software und der zugehörigen DAT-IP durch den KUNDEN ist nicht zulässig. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, die Software und die zugehörige DAT-IP oder Teile hiervon zu verkaufen, zu übertragen, zu vermieten, unter zu lizenzieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder in seine Komponenten zu zerlegen (dies gilt auch, aber nicht nur, für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichem, von den Programmen generiertem Material) sowie ganz oder teilweise zu kopieren oder für die Öffentlichkeit zu nutzen bzw. dieser zugänglich zu machen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, derivative Produkte zu schaffen, den Quellcode anhand des Objekt-Codes zu ermitteln oder die Software und die zugehörige DAT-IP oder Elemente daraus für Zwecke zu verwenden, die nicht der Nutzung der Dienste durch den KUNDEN dienen.

9.5
Der KUNDE hat nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Der KUNDE darf die Software nur in den im Bestellformular oder Angebot angegebenen zusammenhängenden, abgrenzbaren, nicht durch öffentliche Straßen oder Wege getrennten Betriebsgeländen einschließlich derer Betriebsanlagen („Betriebe“, „Betriebsstätten“, „Filialen“ oder „Geschäftsstellen“) des KUNDEN nutzen. Für jeden weiteren Betrieb oder jede weitere Betriebsstätte, Filiale oder Geschäftsstelle des KUNDEN ist ein gesonderter Vertrag zu schließen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

9.6
Die Nutzung der Software durch den KUNDEN ist beschränkt auf die Nutzung durch die gemäß dem Bestellformular bzw. dem Angebot vereinbarte Anzahl von beim KUNDEN abhängig beschäftigten Personen, die Zugang zur Software haben („User“). Die Nutzung der Dienste ist nur dieser festgelegten Anzahl von Usern gleichzeitig gestattet („Concurrent User “).

9.7
Der KUNDE ist nach Vertragsende nicht mehr zur Nutzung der Software einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten befugt. Er ist verpflichtet, etwaig lokal installierte Software einschließlich der zugehörigen Daten bzw. Datenbanken, Grafiken, Formularen und Texten unverzüglich selbständig zu löschen und auf Aufforderung DAT die De­installa­tion oder deren Nachprüfung durch einen von DAT Beauftragten zeitnah zu ermöglichen.

9.8
Die vom KUNDEN bis zur Vertragsbeendigung vertragsgemäß mithilfe der Software erstellten Daten und Auswertungsergebnisse („Auswertungsergebnisse“) können nur über das Ende der Laufzeit des Vertrages hinweg genutzt werden, soweit der KUNDE diese selbst und auf eigene Kosten rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages außerhalb der IT-Umgebung von DAT gespeichert hat. Der KUNDE ist für die Speicherung seiner Auswertungsergebnisse zur anderweitigen, späteren Nutzung selbst verantwortlich.

9.9
Die nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.



10 Rechte Dritter, Freistellung

10.1
Soweit der KUNDE durch die Nutzung der Dienste Zugriff auf Dritt-Software und/oder Inhalte Dritter hat, unterliegen alle Urheber- und Schutzrechte an den Inhalten und/oder der Software Dritter und die Nutzung dieser Inhalte und/oder der Software Dritter den folgenden Bedingungen sowie gegebenenfalls gesonderten Bedingungen zwischen dem KUNDEN und dem Dritten, soweit nicht bei Vertragsschluss abweichend vereinbart wurde.

10.2
Der KUNDE verpflichtet sich, DAT von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Aufwendungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aus einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragswidrige Nutzung der Dienste durch den KUNDEN entstehen, freizustellen und DAT schadlos zu halten. Der KUNDE ist verpflichtet, DAT unverzüglich zu informieren, wenn ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die Verwendung der Dienste gegenüber dem KUNDEN geltend macht. Der KUNDE verpflichtet sich, die behauptete Rechtsverletzung nicht anzuerkennen und die Aus­einander­setzung über die behauptete Verletzung nicht ohne vorherige Abstimmung mit DAT zu führen. Der KUNDE wird – soweit möglich – DAT die Verteidigung gegen die gegenüber dem KUNDEN geltend gemachten Ansprüche überlassen und DAT hierbei bestmöglich unterstützen.

10.3
DAT erhält, nutzt und verarbeitet Daten von Dritten, vornehmlich von Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, welche daran im Verhältnis zur DAT gegebenenfalls vorrangige Urheber- bzw. Schutzrechte innehaben („Datenlieferanten“). Soweit der KUNDE gegen die zwischen ihm und DAT vereinbarten Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und/oder Geheimhaltungsverpflichtungen schuldhaft verstößt, kann dies zu Ansprüchen der Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegenüber der DAT führen.

10.4
Im Falle einer vom KUNDEN zu vertretenden Inanspruchnahme der DAT durch Datenlieferanten auf Zahlung einer Vertragsstrafe stellt der KUNDE die DAT von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei. Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 10.2 ent­sprechend.



11 Einräumung von Rechten durch den Kunden

11.1
Der KUNDE behält alle Urheber- und Schutzrechte an seinen in die Dienste eingestellten Inhalten. Der KUNDE gewährt DAT das Recht, die Inhalte in dem Umfang, wie zur Bereitstellung der Dienste gemäß den vertraglichen Vereinbarungen notwendig, zu hosten, zu nutzen, zu verarbeiten, anzuzeigen und zu übertragen.

11.2
Der KUNDE räumt DAT das nicht ausschließliche, zeitlich sowie räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, die rein tech­nik­bezogenen Bestandteile der vom KUNDEN erstellten Aus­wertungs­ergebnisse anonymisiert, d.h. ohne personenbezogene Daten, für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, insbesondere auch auszuwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.



12 Geheimhaltung

12.1
Der KUNDE verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („Vertrauliche Informationen“) von DAT, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von DAT als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne des Vertrages gelten auch verbundene Unternehmen des KUNDEN, an denen der KUNDE keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des KUNDEN sowie sonstige vom KUNDEN beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.

12.2
Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere die mittels der Software abrufbare IT-Infrastruktur sowie sämtliche Technologien von DAT sowie Auskünfte, die DAT im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt. Die von DAT eingeräumten Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt.

12.3
Der KUNDE ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung des Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder auf­sichts­recht­lichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der KUNDE DAT unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren und DAT in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.

12.4
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Vertraulichen Informationen dem KUNDEN schon vor der Offenlegung durch DAT bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des KUNDEN bekannt werden, vom KUNDEN ohne Zugriff auf die Vertraulichen Informationen von DAT selbst entwickelt wurden oder dem KUNDEN durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der KUNDE auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

12.5
Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der Vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und auf unbegrenzte Zeit darüber hinaus ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit. Der KUNDE gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und ver­bundene Unternehmen verbindlich sind.

12.6
Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind Vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von DAT unver­züglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. DAT kann zudem anordnen, dass bestimmte Vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem KUNDEN schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.

12.7
Die Verpflichtungen dieser Ziffer 12 zur Geheimhaltung Vertraulicher Informationen von DAT gelten auch dann, wenn durch DAT im Einzelfall keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 b) des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) ergriffen wurde.



13 Audit

13.1
Soweit DAT dem KUNDEN Software, Daten oder Datenbanken zur Nutzung überlässt, ist DAT bei begründetem Verdacht auf eine Lizenz-, Urheber- oder Schutz­rechtsverletzung berechtigt, die Übereinstimmung der tatsächlichen Nutzung der überlassenen Software beim KUNDEN zu üblichen Geschäftszeiten überprüfen zu lassen. Die Überprüfung darf nur durch einen auch DAT gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, gegenüber DAT weisungsunabhängigen Sachverständigen bzw. Auditor („Prüfer“) erfolgen, der Informationen nur dann und insoweit an DAT herausgeben darf, als dass Lizenz-, Urheber oder Schutz­rechts­verletzungen vorliegen bzw. Anhaltspunkte hierfür bestehen und soweit diese Informationen zur Durchsetzung von möglichen Ansprüchen der DAT wegen derartiger Verletzungen erforderlich sind. Die Prüfung muss mit einer angemessenen Frist, mindestens jedoch mit einer Frist von zehn (10) Kalendertagen schriftlich gegenüber dem KUNDEN angekündigt werden. DAT achtet darauf, dass durch das Audit die Geschäftstätigkeit des KUNDEN durch die Überprüfung nicht übermäßig beeinträchtigt wird.

13.2
Der KUNDE ist verpflichtet, dem Prüfer alle zur Durchführung des Audits notwendigen Auskünfte zu erteilen. Über die Notwendigkeit entscheidet der Prüfer. Hierbei stellt der KUNDE sicher, dass im Rahmen des Audits keine personenbezogenen Daten offengelegt oder zur Verfügung gestellt werden, es sei denn dies erfolgt rechtmäßig.

13.3
Ergibt das Audit Vertragsverstöße des KUNDEN oder Abweichungen im Hinblick auf die geschuldete Vergütung zu Lasten von DAT von mehr als 3%, trägt der KUNDE neben der Lizenzgebühr die Kosten des Audits, ansonsten trägt DAT die Kosten des Audits.



14 Zahlungsbedingungen

14.1 Vergütung
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Vergütung bzw. des im Bestellformular bzw. dem Angebot angegebenen Preises für die Nutzung der Software bzw. Dienste. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.2 Nutzungsunabhängige Entgelte
Nutzungsunabhängige Entgelte (beispielsweise die SilverDAT 3 Lizenzgebühr oder einmalige Kosten wie die Einrichtungspauschale), werden für die Vertragslaufzeit jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum (durch Ratenzahlungsvereinbarung) vereinbart ist. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung des Jahresentgelts.

14.3 Nutzungsabhängige Entgelte
Nutzungsabhängige Entgelte (beispielsweise die transaktionsgebundene Vergütung wie für die Nutzung von SilverDAT identifyVIN) werden nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

14.4 Rechnungsanschrift
DAT erstellt und versendet Rechnungen unter Angabe der Auftragsnummer an die vom KUNDEN angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse. Im Falle einer nicht erfolgten Adressänderung durch den KUNDEN ist DAT berechtigt, dem KUNDEN die angefallenen Adressermittlungskosten in Rechnung zu stellen.

14.5 Fälligkeit
Rechnungen der DAT sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

14.6 Zahlungsmethoden
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen des KUNDEN durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der DAT oder mittels Lastschrifteinzug bzw. mittels SEPA-Basislastschrift. Der KUNDE ermächtigt DAT im zweitgenannten Fall, alle im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA–Basislastschriftmandat einzuziehen. Der KUNDE hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Zugleich hat der KUNDE sein Kreditinstitut anzuweisen, die von DAT auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf sieben (7) Kalendertage verkürzt. Für den Fall, dass die abgebuchten Raten ganz oder teilweise der DAT zurückbelastet werden, wird die gesamte restliche Jahresforderung zur Zahlung fällig.

14.7 Preisanpassung
Ändern sich die Kosten für die Bereitstellung der Dienste nach Abschluss des Vertrages, so kann DAT die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen ändern. Widerspricht der KUNDE nach Zugang dieser Ankündigung der Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Auf das Wider­spruchs­recht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der KUNDE im Falle der Änderung der Preise jeweils gesondert hin­ge­wiesen.

14.8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen von DAT kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

14.9 Zahlungsverzug
Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist DAT berechtigt, für die Dauer des Verzuges ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben und die Dienste für den KUNDEN zu sperren. Bei Zahlungsverzug kann DAT außerdem für jede unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz in Höhe der DAT entstandenen Bankrücklastkosten verlangen. Die Zahlungspflicht des KUNDEN bleibt auch im Falle der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch DAT bestehen. Weiter ist DAT zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 19.2 berechtigt.



15 Mängelansprüche

15.1
Für Mängel an den Diensten haftet DAT ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

15.2
Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software und/oder des bereit­ge­stellten Speicherplatzes.

15.3
Sind die von DAT nach dem Vertrag zu erbringenden Dienste mangelhaft, wird DAT innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge des KUNDEN in Schriftform oder Textform die Leistungen nach Wahl von DAT nachbessern oder erneut erbringen. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der KUNDE aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

15.4
Schlägt die mangelfreie Bereitstellung der Leistungen aus Gründen, die DAT zu vertreten hat, auch innerhalb einer von dem KUNDEN schriftlich gesetzten, angemessenen Frist fehl, kann der KUNDE die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe der den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Vergütung beschränkt.

15.5
Der KUNDE wird DAT eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder Textform anzeigen. Weiterhin wird der KUNDE die DAT bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und DAT insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die DAT für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

15.6
Für Mängel an werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte, wobei die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für solche Leistungen – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf (12) Monate ab Fertigstellung beträgt.

15.7
Fehlerhafte Daten werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den KUNDEN, soweit möglich, durch DAT umgehend behoben. Eine Gewährleistung der DAT für Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der ihr von Her­stellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, anderen Marktbeteiligten und ihren Vorlieferanten zur Verfügung gestellten Daten wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung, dass die Anwendung oder die darin enthaltenen Daten den Anforderungen oder den Erwartungen des KUNDEN entsprechen, wird ebenfalls ausgeschlossen. Es obliegt der Verantwortung des KUNDEN, die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Brauchbarkeit aller Daten, Informationen oder sonstiger Inhalte, die zur Verfügung gestellt werden, selbst zu beurteilen.

15.8
Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.

15.9
Schadenersatzansprüche unterliegen den in Ziffer 16 festgelegten Beschränkungen.



16 Haftung, Haftungsbeschränkung

16.1
DAT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale unbeschränkt. Wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung haftet DAT ebenfalls unbeschränkt.

16.2
Für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut („wesentliche Vertragspflichten“) haftet DAT nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist eine Haftung der DAT für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in vorstehendem Satz genannten wesentlichen Vertragspflichten ausgeschlossen.

16.3
Vorbehaltlich Ziffern 16.1 und 16.2, die unberührt bleiben, gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:

  • 16.3.1
    Dem KUNDEN ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für eine regelmäßige Sicherung der Daten zu sorgen und im Falle eines vermuteten Software­fehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat, sodass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können und Software­fehler reproduzierbar sind. Im Falle eines von DAT leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes haftet DAT nur für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom KUNDEN zu erstellenden Sicherungskopien sowie für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungs­gemäßen Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Bei der Online-Übertragung von Daten haftet DAT nicht für fehlerhafte oder nicht mögliche Übermittlungen, die ihre Ursache im Übertragungsnetz Dritter haben.
  • 16.3.2
    Die Haftung der DAT für Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der ihr von Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen, anderen Marktbeteiligten und ihren Vorlieferanten zur Verfügung gestellten Daten ist ausgeschlossen.


16.4
Die verschuldensunabhängige Haftung der DAT für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536a BGB ist ausdrücklich aus­ge­schlossen.

16.5
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DAT.

16.6
Eine weitergehende Haftung als in dieser Ziffer 16 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Klarstellend sei erwähnt, dass DAT zudem nicht für Schäden haftet, soweit sie nicht von DAT zu vertreten sind, welche etwa durch Zufall, durch Höhere Gewalt, durch unvorhersehbare behördliche Restriktionen, Virenbefall von Datenverarbeitungsanlagen, oder Hackerattacken trotz angemessener und branchenüblicher IT-Sicherheitsmaßnahmen verursacht werden.



17 Höhere Gewalt

17.1
Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis bzw. jeden Umstand, der nicht unter der angemessenen Kontrolle des KUNDEN oder der DAT steht und der aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn er vorhersehbar war, unvermeidbar war („Höhere Gewalt“). Als Fälle Höherer Gewalt gelten insbesondere: Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Quarantänen, Epidemien oder Pandemien, Terroranschläge, Bürgerkriege, Aufruhre oder Unruhen, Kriege, Kriegsdrohungen oder Kriegsvorbereitungen, bewaffnete Konflikte, die Verhängung von Sanktionen, Embargos oder der Abbruch diplomatischer Beziehungen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchungen, jedes Gesetz oder jede Handlung einer Regierung oder öffentlichen Behörde, einschließlich, ohne Einschränkung, der Verhängung einer Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, einer Quote oder eines Verbots, der Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen oder Unfälle und die Unterbrechung oder der Ausfall des Versorgungsnetzes, Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten eines Vorlieferanten von DAT aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die aufgrund der Vereinbarung zwischen DAT und dem KUNDEN oder gemäß der entsprechenden Vereinbarung zwischen DAT und dem Vorlieferanten höhere Gewalt (entsprechend der jeweiligen Definition) darstellen.

17.2
Im Falle von durch Höhere Gewalt verursachte Verzögerungen bei der Leistung wird der Vertrag ausgesetzt und das Leistungsdatum um den Zeitraum der Verspätung verlängert. DAT haftet nicht für Verzögerungen der Leistungen, sofern dies auf Höherer Gewalt beruht.

17.3
Sofern das Ereignis Höherer Gewalt länger als neunzig (90) Kalendertage andauert, so können DAT und der KUNDE jeweils den betreffenden Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist schriftlich ordentlich kündigen. Sofern der KUNDE von dem Kündigungs­recht Gebrauch macht, wird er DAT die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vergüten.



18 Export

18.1
Software kann – trotz der Ausgestaltung als Software-as-a-Service-Lösung – gegebenenfalls Handelsrestriktionen, wie z.B. Export- und Importbeschränkungen sowie Embargos unterliegen. Insbesondere können Genehmigungspflichten und Verbote u.a. für die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland bestehen. Der KUNDE sichert zu, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften in dem Maße einzuhalten, wie dies im Hinblick auf die im Rahmen dieses Vertrags zu nutzende Software erforderlich ist, die Software im Ausland rechtmäßig zu nutzen und DAT alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine etwaige Beantragung von Genehmigungen benötigt werden. Der KUNDE sichert gleichzeitig zu, vor der Erteilung einer etwaig benötigten Genehmigung die Software nur in dem Maße zu nutzen, wie dies ohne eine Genehmigung zulässig ist.

18.2
Der Begriff „Sanktionen“ bezeichnet alle für DAT anwendbaren und von Staaten, Staatengemeinschaften und Institutionen erlassenen Beschränkungen insbesondere in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Der KUNDE erklärt, dass er nicht selbst auf einer Sanktionsliste geführt wird, nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle einer sanktionierten natürlichen oder juristischen Person steht oder in einem sanktionierten Land ansässig ist oder die Software in einem sanktionierten Land nutzt oder einer sanktionierten Partei zur Verfügung stellt.
Der KUNDE ist darüber hinaus verpflichtet, DAT unverzüglich über jegliche Tatsache zu informieren, aufgrund derer die vorgenannte Erklärung nicht mehr zutreffend ist.

18.3
Der KUNDE stellt DAT von allen Ansprüchen, die von Dritten, insbesondere Behörden, gegenüber DAT wegen der Nichtbeachtung der Regelungen in Ziffern 18.1 und 18.2 geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller DAT in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen. Dies gilt nicht, sofern der KUNDE die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

18.4
Die Vertragserfüllung der DAT steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Import- bzw. Außenwirtschaftsrechtes, keine Embargos und / oder sonstigen Sanktionen sowie keine weiteren gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.



19 Vertragsdauer, Kündigung

19.1
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis zum Ende des auf das Datum der Bestellung folgenden Kalenderjahres geschlossen („Mindestlaufzeit“). Er ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines auf die Mindestlaufzeit folgenden Kalenderjahres ordentlich kündbar.

19.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Wichtige Gründe, die DAT zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug des KUNDEN mit wenigstens einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten nutzungsunabhängigen Vergütung gemäß Ziffer 14.2, wenn DAT die Kündigung mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem KUNDEN gegenüber angedroht hat,
     
  • Zahlungsverzug des KUNDEN mit der geschuldeten nutzungsabhängigen Vergütung gemäß Ziffer 14.3 in Höhe eines Betrages, der das nutzungsabhängige Entgelt für mindestens zwei (2) Abrechnungszeiträume erreicht, wenn DAT die Kündigung mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem KUNDEN gegenüber angedroht hat,
     
  • Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung oder gegen Urheber- und Schutzrechte durch den KUNDEN, sofern dieser seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn DAT diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen in Text- oder Schriftform aufgefordert hat,
     
  • unrichtige Angaben des KUNDEN über seine Vermögenslage, die für eine Entscheidung von DAT über den Abschluss des Vertrags sowie die Erbringung von Leistungen von erheblicher Bedeutung waren,
     
  • Eintritt oder drohender Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des KUNDEN und dadurch bedingte Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten durch den KUNDEN,
     
  • wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten durch den KUNDEN, wenn dieser bei einer abhilfefähigen Pflichtverletzung trotz Mahnung nicht binnen einer angemessenen Frist die Verletzungsfolgen beseitigt hat,
     
  • mehr als zehnprozentige (10%-ige) Beteiligung eines Konkurrenzunternehmens von DAT am Unternehmen des KUNDEN oder mehr als zehnprozentige (10%-ige) Beteiligung des KUNDEN an einem Konkurrenzunternehmen von DAT.
     
  • Handelsrestriktionen und Sanktionen gemäß Ziffern 18.1 und 18.2.
     

19.3
Jede Kündigung muss für deren Wirksamkeit schriftlich erfolgen, wobei die Textform (E-Mail) ausreichend ist.



20 Datenschutz

20.1
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich entsprechend den Bestimmungen der anwendbaren Daten­schutz­gesetze, insbesondere entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie des Bundes­daten­schutz­gesetzes.

20.2
Soweit DAT für den KUNDEN personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftrags­ver­arbeitungs­vertrag gemäß den Vorgaben des Art. 28 DSGVO.

20.3
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der DAT verwiesen, die unter www.dat.de während des Bestell­prozesses und auch sonst jederzeit für den KUNDEN abrufbar ist und dort von dem KUNDEN abgespeichert und ausgedruckt werden kann.



21 Schlussbestimmungen

21.1
Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich mit der DAT erfolgen, bzw. von dieser schriftlich bestätigt werden.

21.2
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Bestellformular / Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggfs. vereinbarten Besonderen Bedingungen für den jeweiligen Dienst („Besondere Geschäftsbedingungen“) gilt die nachfolgende Rangfolge, wobei das zuerst genannte Dokument Vorrang ggü. dem jeweils nachrangig genannten Dokument hat:

  1. Bestellformular / Angebot
  2. Besondere Geschäftsbedingungen
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungslücken gelten nicht als Widerspruch in diesem Sinne.

21.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung, auch wenn der KUNDE seinen Sitz im Ausland hat. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

21.4
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der DAT.

21.5
Ist der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist aus­schließ­licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN der Sitz der DAT. DAT ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.

21.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag zwischen DAT und dem KUNDEN im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.

Hier können Sie die AGB der Online-Anwendungen als PDF herunterladen.