Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (im Folgenden auch „DAT“ oder „Veranstalter“), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, veranstaltet werden.
1. VERANSTALTER
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen, sofern im Rahmen des betreffenden Gewinnspiels nicht ausschließlich abweichende Bedingungen angegeben werden.
2. TEILNAHME
2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Familienangehörige.
2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig. Insbesondere setzt die Teilnahme an dem Gewinnspiel weder den Kauf einer Ware noch einer Dienstleistung oder einer anderen Leistung voraus.
2.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem betreffenden Zeitraum des Gewinnspiels möglich.
2.4 Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere seiner Adresse sowie seiner E-Mail Adresse verantwortlich. Sofern die Gewinnbenachrichtigung an die von dem Teilnehmer angegebene E-Mail Adresse nicht erfolgen kann oder die postalische Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 1 Wochen gerechnet ab der per E-Mail erfolgenden Benachrichtigung aus Gründen, die in der Verantwortung des Teilnehmers liegen, erfolgen kann, ist DAT berechtigt den Gewinn an einen anderen Teilnehmer zu verlosen.
Unwahre Personenangaben sind unzulässig.
2.5. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
2.6 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis bzw. die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen.
3. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME AN DEM GEWINNSPIEL
3.1 Die DAT behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen:
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen;
- Im Falle der Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel oder
- wenn sich ein Teilnehmer durch unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft oder sich zu verschaffen versucht, z.B. durch Manipulation, Mehrfachteilnahmen, automatische Skripte etc.
3.2 Im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
4. DURCHFÜHRUNG GEWINNSPIEL
4.1 Unter allen gültigen Teilnehmern werden insgesamt zwei Eintrittskarten für je fünf Gewinnspielteilnehmer für die Automechanika 2024 in Frankfurt verlost.
4.2 Der Gewinner wird per Los ermittelt und spätestens 48 Stunden nach Teilnahmeschluss per Privatnachricht über den Gewinn und die Übergabemodalitäten informiert.
4.3 Sachpreise werden von der DAT auf Kosten der DAT per Paketdienst oder Post an die von dem Gewinner angegebene Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen.
4.4 Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Veranstalters.
5. SONDERREGELUNGEN FÜR GEWINNSPIELE ÜBER INSTAGRAM/TIKTOK
5.1 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/TikTok und wird in keiner Weise von Instagram/TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert.
5.2 Den Teilnehmern entstehen gegenüber Instagram/TikTok keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel oder durch einen Gewinn bei dem Gewinnspiel.
5.3 Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Instagram/TikTok zu richten.
6. VORZEITIGE BEENDIGUNG
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die weitere Durchführung des Gewinnspiels erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu zählen insbesondere technische Gründe bzw. Probleme (z.B. Viren, Manipulation, Fehler in Hard- und/oder Software) sowie rechtliche Gründe bzw. Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, sofern diese nicht von dem Veranstalter verursacht wurden oder zu vertreten sind.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist die
Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern
als Veranstalter des Gewinnspiels.
7.2 Im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspielt erhebt und nutzt der Veranstalter die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten:
Vor- und Nachname, Anschrift (Straße, Hausummer, PLZ, Ort), E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sowie zur Übermittlung des Gewinns verwendet und auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1
lit. b) DSGVO erhoben, gespeichert und genutzt.
Nach Ablauf des Gewinnspiels werden die Daten der Teilnehmer und Gewinner gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieser Zwecke nicht mehr erforderlich sind. In der Regel ist dies der Fall, wenn die Gewinne erfolgreich an die Gewinner versandt wurden.
7.3 Jeder Teilnehmer hat bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht
- auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
- auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
- auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
- auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO sowie
- auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO.
Zudem hat jeder Teilnehmer das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, somit bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Postfach 102932, 70025 Stuttgart, Tel.: 0711 615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
7.4 Datenschutzbeauftragter der DAT ist:
Philipp Beck
Moltkestraße 3
72622 Nürtingen
Telefon: +49 151 27120663
E-Mail: datenschutz@dat.de
8. HAFTUNG
8.1 Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf;
- wegen arglistigem Verschwiegen eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie sowie
- aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
nach 8.1 lit. c) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (8.1 lit. a) oder wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit (8.1 lit. b) oder wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (8.1 lit d) oder aufgrund der zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz (8.1 lit. e) gehaftet wird.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
9.3 Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel der Sitz des Veranstalters.
9.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.5 Sollten sich einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Der Teilnehmer und der Veranstalter sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Vereinbarung bzw. Bestimmung durch eine wirksame Vereinbarung bzw. Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung bzw. Bestimmung am nächsten kommt.