Bezogen auf den Artikel „Kalkulationssysteme: Versicherer bezeichnen sie als unzulässig“ im Newsletter Fahrzeug + Karosserie der Vogel Communications Group stellt Jens Nietzschmann, DAT-Geschäftsführer, fest:
„Pro Jahr werden mit SilverDAT allein in Deutschland ca. sieben Millionen Kostenvoranschläge und Schadengutachten erstellt sowie im Rahmen der Abrechnung von Unfallschäden mit Kfz-Versicherungen verwendet. Würden die Assekuranzen unsere Kalkulationssysteme als unzulässig behandeln, liegt es nahe, dass wir von solchen Vorgängen über kurz oder lang Kenntnis erlangen. Dies ist aber nicht der Fall und aus unserer Sicht auch nicht zu erwarten.
Seit vielen Jahrzehnten akzeptieren die Versicherungen die auf den Angaben der Hersteller und Importeure basierenden Reparaturkosten-Kalkulationen nicht nur uneingeschränkt, sondern sie nutzen die Systeme auch selbst in erheblichem Umfang. Uns ist allerdings bewusst, dass die Kfz-Versicherungen - insbesondere bei gesteuerten Schäden - zunehmend Einfluss auf die Ersatzteilpreise und Verrechnungssätze der Werkstätten nehmen, um die für die Reparaturen anfallenden Kosten zu reduzieren. In welchem Umfang die Betriebe und Kfz-Sachverständigen dies akzeptieren, obliegt der unternehmerischen Entscheidung der entsprechenden Anwender. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Auswahl des genutzten Kalkulationssystems.“