Statement der DAT zur Diskussion um die erneute Förderung von E-Autos
Fördermaßnahmen für E-Autos in Form von zeitlich begrenzten Preisnachlässen sind temporär hilfreich, um den Massenmarkt stärker für Elektromobilität zu sensibilisieren. Sie wirken sich aber in der Regel problematisch auf die Restwerte von Fahrzeugen aus. Die negativen Auswirkungen jener staatlichen Förderbeträge, die zwischen Juni 2016 und Dezember 2023 ausgereicht wurden, sind noch heute im Gebrauchtfahrzeugangebot des Handels zu besichtigen. Zudem können neu aufgesetzte Förderungen auch das Vertrauen von Nutzern und Interessenten für bereits im Umlauf befindliche Fahrzeuge beeinträchtigen.
Diskutiert wird aktuell unter anderem ein Kaufanreiz in Form einer Mehrwertsteuersenkung für batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Diese organisatorisch durchaus herausfordernde Maßnahme sollte unseres Erachtens wenn überhaupt dann auf neue und gebrauchte Elektroautos gleichermaßen angewendet werden.
Nur dann, wenn alle Beteiligten diese Reduzierung auch tatsächlich an den Kunden weiterreichen, besteht die Chance, dass der notwendige und deshalb restwertschonende Abstand zwischen beiden „Märkten“ stabil bleibt. Insbesondere sollten bei einer solchen Maßnahme die von privat geleasten BEV berücksichtigt werden, da sie bereits nach einer kürzeren Haltedauer wieder in die Vermarktung kommen. Derzeit sind 48% der privat erworbenen BEV geleast (Quelle: DAT Barometer). Außerdem ist davon auszugehen, dass käuflich erworbene BEV ebenfalls vielfach zur gewerblichen Nutzung zugelassen wurden und deshalb als Gebrauchtwagen über eine ausweisbare Mehrwertsteuer verfügen.
Eine Frage, mit der sich die EU-Kommission angesichts der problematischen Lage bei vielen Herstellern, Importeuren und der Zulieferindustrie durchaus beschäftigen könnte, ist eine angemessene Verschiebung der zum 01.01.2025 wirksamen Strafzahlungen für die Überschreitung der CO2-Grenzwerte. Es ist davon auszugehen, dass die Konzerne in den Neufahrzeugpreisen ihrer Flotten ein bestimmtes Kontingent an Strafzahlungen einpreisen mussten, was die Bezahlbarkeit neuer Modelle zusätzlich belastet.
Wenn in der Politik über Fördermaßnahmen nachgedacht wird, sollte aus unserer Sicht auch Anreize für den Betrieb der Fahrzeuge berücksichtigt werden. Eine Maßnahme in diesem Kontext wäre unserer Auffassung nach eine Deckelung der Energiepreise beim Ladestrom und damit auch ein Ende der Roamingkosten. Dies würde jeder BEV-Fahrer sofort spüren, und dies würde auch die Attraktivität gebrauchter BEV steigern.