Beendigung BAFA-Förderung für Elektroautos
Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.
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(Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos
Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Inhalte auf die Gegebenheiten zur BAFA-Förderung vor dem 18.12.2023 beziehen
Umweltbonus für Elektro-Fahrzeuge: Geht klar. Förderfähig durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sind allerdings nicht nur neue E-Autos, sondern ebenfalls junge gebrauchte elektrifizierte Fahrzeuge.
Was müssen Sie jetzt tun, damit der Förderantrag erfolgreich bewilligt wird?
Die DAT klärt auf. Wir nennen hier die Voraussetzungen für eine Förderung gebrauchter Elektroautos. Erfahren Sie hier, wie Sie die Kfz-Sachverständigen finden, die den vom BAFA geforderten „Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT)“ (siehe Bundesanzeiger) erstellen, wenn Ihnen die Neufahrzeugrechnung nicht vorliegt.
Für welche gebrauchten E-Autos gilt die Umweltprämie?
Die Checkliste: Die Voraussetzungen im Überblick, damit Sie eine Förderung erhalten
Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos – genauer gesagt: bei der Zweitzulassung – kann die Förderung beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen geklärt sind.
1. Das gebrauchte E-Auto darf noch nicht gefördert worden sein!
Wichtig, um die Umweltprämie für gebrauchte Elektroautos zu erhalten: Das Fahrzeug, für welches Sie die E-Auto-Prämie beantragen, darf zuvor noch keinen BAFA-Umweltbonus erhalten haben – auch keine staatliche Förderung in anderen Ländern.
Das Elektroauto wurde noch nicht gefördert, aber Sie sind nicht sicher, ob es grundsätzlich unter die E-Auto-Förderung fällt?
2. Datum der Erstzulassung beachten – und weitere wichtige Fristen
Prüfen Sie alle relevanten Datumsangaben!
Achtung, neu seit 1. Januar 2023: Das Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die Erstzulassung darf aber auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein. Die Zweitzulassung muss bereits vorgenommen worden sein – und zwar in Deutschland. Vergessen Sie nicht, den BAFA-Förderantrag innerhalb 12 Monate nach der Zweitzulassung und natürlich rechtzeitig innerhalb eines Jahres nach der Ertzulassung zu stellen!
Und Haltefrist einhalten: Bei Kauf eines jungen Gebrauchten gilt eine Haltedauer von zwölf Monaten, die das gekaufte E-Auto auf Sie zugelassen sein muss, bevor Sie es weiterverkaufen dürfen. Ziehen Sie statt des Kaufs ein Leasing in Betracht, so beträgt die Mindesthaltedauer ebenfalls 12 Monate (wenn Leasingzeitraum zwischen 12 und 23 Monate) oder sogar 24 Monate (ab 24 Monaten Leasing-Dauer).
Profi-Tipp: Der DAT Expert Partner, der Ihnen als Kfz-Sachverständiger das für das BAFA notwendige DAT-Gutachten ausstellt, bescheinigt dort die Erstzulassung.
3. Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
Maximal 15.000 Kilometer darf das gebrauchte E-Auto gelaufen sein. Relevant ist der Kilometerstand am Besichtigungstag durch den Kfz-Gutachter – also unabhängig davon, mit welchem Tachostand das Fahrzeug gekauft oder zugelassen wurde.
Profi-Tipp: Das BAFA fordert, die Laufleistung durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen zu bestätigen. Der DAT Expert Partner, der Ihnen das für die BAFA-Förderung benötigte Gutachten ausstellt, ist dazu berechtigt. Er vermerkt die Laufleistung auf dem Gutachten.
4. Ehemaliger Listenneupreis (brutto) des zu fördernden E-Fahrzeugs
Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises (brutto und inklusive der Sonderausstattung) ist entweder die ehemalige Rechnung über den Neuwagen oder ein DAT-Gutachten zugelassen. Aufgepasst: Liegt die Neuwagen-Rechnung nicht vor, so fordert das BAFA ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Die DAT Expert Partner sind berechtigt, dieses Gutachten auszustellen.
Profi-Tipp: Die DAT Expert Partner sind als Kfz-Gutachter in der Lage, den Brutto-Listenneupreis samt der dazugehörigen Sonderausstattung zu einem bestimmten Stichtags-Datum in der Vergangenheit zu ermitteln. Diesen Preis vermerken sie im DAT-Gutachten, welches das BAFA im Förderantrag voraussetzt, sollten Sie keine Neuwagenrechnung einreichen.
5. Gebrauchtes E-Fahrzeug darf nur für maximal 80% des Listenpreises angeboten worden sein
Wichtig, um die Prämie zu erhalten: Der Verkaufspreis des Gebrauchtwagens darf maximal 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto und inklusive der Sonderausstattung) abzüglich des Brutto-Herstelleranteils am Umweltbonus betragen. Kosten darf der Gebrauchtwagen insgesamt also nur 80% des Neuwagenpreises (brutto inklusive Sonderausstattung) minus dem Herstelleranteil am Umweltbonus.
Der Listenpreis kann vom Expert Partner anhand der VIN-(Fahrgestell-Nummer)-Abfrage in Erfahrung gebracht werden.
Wichtig: Sie müssen das Auto gewerblich gekauft haben. Bei einem Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen erhalten Sie keine Förderung. Der Fahrzeughändler muss Ihnen unter seinem eigenen Namen eine Rechnung über den Kauf des gebrauchten E-Fahrzeugs ausstellen, samt Bruttopreis und Angabe des Umsatzsteuer-Anteils.
E-Auto-Prämie für Gebrauchte: So weisen die Kfz-Sachverständige der DAT den Neufahrzeugpreis rückwirkend nach
BAFA-Förderung für junge Gebrauchte gibt's nur, wenn im Förderantrag der originale Listen-Neupreis genannt ist. Liegt die Original-Rechnung mit dem Neupreis des E-Fahrzeugs vom Kauf vor, so sind Sie dem Umweltbonus für Ihr E-Auto ein gutes Stück näher.
Falls nein, kontaktieren Sie einen DAT Expert Partner. Dieser kann den ehemaligen Listenpreis ermitteln und ein DAT-Gutachten erstellen.
Der von Ihnen beauftragte DAT Expert Partner startet eine VIN-Abfrage auf Basis der Fahrgestellnummer. Ist das Fahrzeug samt der darin verbauten Ausstattung identifiziert, so kann der Expert-Partner den Listenneupreis rückwirkend exakt abfragen. Die Expert Partner nutzen dabei die spezielle Software für Kfz-Sachverständige der DAT. Anschließend wird der Listenneupreis auf dem DAT-Gutachten vermerkt. Ihr Kfz-Sachverständiger druckt Ihnen dieses DAT-Gutachten auf Wunsch gerne aus oder verschicken die Urkunde direkt als PDF.
Warum Sie auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen benötigen, damit Sie den Umweltbonus für ein gebrauchtes E-Auto erhalten
... und weshalb die Entscheidung für einen DAT Expert Partner eine gute Wahl ist
Ihnen liegt die Neuwagenrechnung des gebrauchten Elektroautos vor?
Dann benötigen Sie einen amtlich anerkannten beziehungsweise öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder zum Beispiel einen DAT Expert Partner. Der Kfz-Gutachter bestätigt Ihnen die Laufleistung, das Datum der Erstzulassung sowie das Datum der Zweitzulassung Ihres Elektroautos.
Bitte laden Sie sich das erforderliche PDF-Formular Nachweispaket von Gebrauchtwagen herunter, auf welchem der Kfz-Sachverständige die entsprechenden Einträge beurkunden muss.
Sofern ein DAT-Gutachten für die BAFA-Förderung ausgestellt werden muss, kann das zusätzliche Nachweispaket entfallen.
Ihnen liegt die Neuwagenrechnung des gebrauchten Elektroautos nicht vor?
Bitte wenden Sie sich direkt an einen DAT Expert Partner. Jene Kfz-Sachverständigen erstellen Ihnen das notwendige DAT-Gutachten, das Sie benötigen, um den Brutto-Listenneupreis exakt zum ursprünglichen Kaufdatum zu bestimmen.
FAQ: Fragen und Antworten zum Umweltbonus von E-Autos (gebraucht)
Bitte auf die einzelnen Fragen klicken, dann öffnen sich die entsprechenden Antworten!
Kaufen Sie ein junges gebrauchtes Elektrofahrzeug, so müssen Sie folgende Unterlagen bei Ihrem BAFA-Antrag vorweisen:
✓ Nachweis über den Listenpreis des Fahrzeugs – z.B. durch ein DAT-Gutachten (> hier in der Kfz-Sachverständigen-Suche finden Sie einen qualifizierten DAT Expert Partner in Ihrer Nähe), falls Ihnen die ursprüngliche Neuwagenrechnung nicht vorliegt.
✓ Formblatt Gebrauchtwagenförderung (Download auf Seite des BAFA)
✓ Formblatt Nachweispaket von Gebrauchtwagen (Wenn Sie sich ein DAT-Gutachtenvon einem DAT Expert Partner ausstellen lassen, benötigen Sie dieses Formuar nicht)
✓ Kopie der Rechnung vom Kauf des gebrauchten E-Autos inklusive Mehrwertsteuer.
Achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Inhalte aufweist:
- Eindeutiger Bezug auf das förderfähige (Basis-) Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge;
- Der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus
- Bei Antragstellung den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden;
- Bei Antragstellung Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen)
Leasen Sie ein junges gebrauchtes Elektrofahrzeug, so müssen Sie folgende Unterlagen bei Ihrem BAFA-Antrag vorweisen:
✓ Nachweis über den Listenpreis des Fahrzeugs – z.B. durch ein DAT-Gutachten (> hier in der Kfz-Sachverständigen-Suche finden Sie einen qualifizierten DAT Expert Partner in Ihrer Nähe), falls Ihnen die ursprüngliche Neuwagenrechnung nicht vorliegt.
✓ Formblatt Gebrauchtwagenförderung (Download auf Seite des BAFA)
✓ Formblatt Nachweispaket von Gebrauchtwagen (Wenn Sie sich ein DAT-Gutachtenvon einem DAT Expert Partner ausstellen lassen, benötigen Sie dieses Formuar nicht)
✓ Kopie der Rechnung. Achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Inhalte aufweist:
- Eindeutiger Bezug auf das förderfähige (Basis-) Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge;
- Der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus.
- Bei Antragstellung den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden;
- Bei Antragstellung Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen)
- Bei Leasinggeschäften ist die Vorlage des Kalkulationsblatts der Leasingrate/internen Kalkulation verpflichtend.
Es gilt die gleiche Kalkulationslogik wie beim Kauf, allerdings muss die Preisbildung bzw. der Anschaffungspreis beim Leasing aus der (internen) Leasingkalkulation oder aus einem offiziellen Schreiben des Leasinggebers hervorgehen.
Haben Sie gecheckt, ob Fahrzeugalter und Laufleistung (maximal 15.000 Kilometer) die Voraussetzungen für den Umweltbonus erfüllen? Wichtig seit 1. Januar 2023: Das konkrete Datum der Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wenden Sie sich an einen DAT Expert Partner in Ihrer Nähe. Diese Kfz-Sachverständigen erstellen Ihnen das notwendige DAT-Gutachten, das Sie benötigen, um den Brutto-Listenneupreis exakt zum ursprünglichen Kaufdatum zu bestimmen.
Wichtig: Suchen Sie bitte gleich den DAT Expert Partner auf, dann ersparen Sie sich auch, dass Ihr Förderantrag abgewiesen wird. Denn das BAFA hat explizit bestätigt, bei der Förderung für gebrauchte E-Autos Gutachten zu akzeptieren, die durch einen DAT-Sachverständigen erstellt wurden.
Für die Erstellung einer DAT-Urkunde bzw. das DAT-Gutachten, welche(s) Sie für den Förderantrag benötigen, empfehlen BAFA und DAT bundeseinheitlich einen Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass Expert Partner für zusätzliche Aufwände weitere Kosten in Rechnung stellen können, dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Fotos etc.
Hier finden Sie einen DAT Expert Partner in Ihrer Nähe für das DAT-Gutachten und können sofort einen Termin vereinbaren.
Auf den ersten Blick scheint es naheliegend: Wenn Sie keine Neuwagen-Rechnung des Elektroautos vorweisen können, einfach auf die Internetseite des Herstellers gehen und den Gebrauchtwagen „nachkonfigurieren“. Oder auf Basis von Preislisten den Taschenrechner zücken und den jungen Gebrauchten nachberechnen.
Achtung, Falle: Die Daten ändern sich ständig. Da wurde zum Beispiel der Mehrwertsteuersatz angepasst, Preise zwischenzeitlich geglättet oder einstige Sonderausstattungen gehen in Serie über. Und aufgepasst, die in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge genannten Preise dienen auch nur zur Berechnung des Umweltbonus für neue Elektroautos!
Ebenso kennt der DAT Expert Partner die Kriterien, die beim Listenpreis herausgerechnet werden müssen: Immaterielle Ausstattungen, zum Beispiel (Anschluss-)Garantien, Frachtgebühren etc. dürfen bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.
Deshalb hat das BAFA entschieden: Die DAT-Sachverständigen gehören zum kleinen Kreis der Kfz-Gutachter in Deutschland, die das für die BAFA-Förderung notwendige Gutachten erstellen, das Auskunft über den tatsächlichen Listenneupreis des E-Autos gibt. Diese DAT-Sachverständigen, die DAT Expert Partner, haben Zugriff auf die DAT-Fahrzeugdaten und können so den exakten Neuwagenpreis Ihres Elektroautos ermitteln.
Wenn Sie hier Ihre Postleitzahl eingeben, finden Sie den DAT Expert Partner in Ihrer Nähe.
Gerne bestätigt der von Ihnen beauftragte DAT Expert Partner als amtlich anerkannter beziehungsweise öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige die Laufleistung, das Datum der Erstzulassung sowie das Datum der Zweitzulassung Ihres Elektroautos.
Ist Ihr Sachverständiger ein DAT Expert Partner, so trägt er die Angaben in das DAT-Gutachten für die BAFA-Förderung ein (per Software SilverDAT 3 Expert Partner). Ansonsten trägt der Kfz-Sachverständige diese Daten in das PDF-Formular Nachweispaket von Gebrauchtwagen ein, das Sie dann wiederum im Zuge der E-Auto-Förderung zusammen mit dem Förderantrag auf der Seite https://www.bafa.de/umweltbonus hochladen müssen.
Auch hier gilt: Alle Voraussetzungen zur Förderung eines Elektroautos müssen zutreffen.
- Das E-Auto muss grundsätzlich förderfähig sein, siehe Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bislang noch keine Elektroauto-Förderung: kein Umweltbonus erhalten, auch nicht in einem anderen EU-Staat
- Maximale Fahrleistung: 15.000 Kilometer
- Das Datum der Erstzulassung darf maximal 12 Monate zurückliegen
- Das Fahrzeug muss in Deutschland zweitzugelassen sein
Ebenso müssen Sie eine Rechnung nachweisen, aus der der ehemalige Listenneupreis Ihres Elektrischen hervorgeht. Liegt Ihnen die Rechnung nicht vor, so wenden Sie sich bitte an einen DAT Expert Partner – einem Kfz-Gutachter aus dem Sachverständigen-Netzwerk der DAT: DAT Expert Partner in Ihrer Nähe suchen.
Ausführliche Informationen zum Umweltbonus im Zuge der Zweitzulassung von Elektrofahrzeugen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Elektromobilität sowie im BAFA-Merkblatt Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (PDF-Download).